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Lkw-Maut: Baugewerbe begrüßt Handwerkerausnahme

Im November hat der Deutsche Bundestag die geplante Novellierung der Lkw-Maut beschlossen. Bislang gilt die Maut für Fahrzeuge ab 7,5 t. Ab 1. Juli 2024 sollen dann auch Lkw des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit über 3,5 t die Maut entrichten. Ausgenommen bleiben die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben zwischen 3,5 und 7,5 t.

„Angesichts der schwierigen konjunkturellen Lage ist das ein wichtiges Signal an die Baubranche“, kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. „Die Bauunternehmen stehen aufgrund der Material- und Energiekostensteigerungen ohnehin unter massivem Druck. Ohne die Handwerkerausnahme würde sich das Bauen in Deutschland noch weiter verteuern.“

„Mit Blick auf die dringend notwendigen Leistungen des Baugewerbes für die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur, den Wohnungsbau und für die energetische Sanierung ist das ein wesentlicher Schritt, um die Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben nicht unnötig zu behindern und weiter zu verteuern. Die Bestätigung der Handwerkerausnahme durch den Bundestag begrüßen wir ausdrücklich“, so Pakleppa abschließend.

Neue Regelungen zur Lkw-Maut für Handwerker

Der Deutsche Bundestag hat im November eine Änderung der Lkw-Maut beschlossen. Bisher galt diese für Fahrzeuge ab 7,5 t, aber ab dem 1. Juli 2024 müssen Lkw des gewerblichen Güterkraftverkehrs über 3,5 t die Maut bezahlen. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben im Bereich von 3,5 bis 7,5 t.

Reaktionen aus dem Baugewerbe

Laut Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, ist diese Änderung in der aktuellen wirtschaftlichen Situation bedeutend für die Baubranche. Er betont, dass Bauunternehmen bereits mit steigenden Kosten für Materialien und Energie konfrontiert sind. Die Bestätigung der Ausnahme für Handwerksbetriebe erleichtert die Situation.